Umwelt & Entsorgung
Rücknahme von Altbatterien nach dem Batteriegesetz (BattG)
Als Vertreiber von Batterien, Akkus und Geräten, die diese enthalten, sind wir verpflichtet Sie auf die ordnungsgemäße Entsorgung nach der gesetzlichen Regelung des Batteriegesetzes hinzuweisen. Wenn Sie Altbatterien entsorgen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie diese nicht in den Hausmüll werfen dürfen. Kommunale Sammelstellen und der Handel vor Ort sind die richtigen Abgabestellen.
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie direkt in unserem Lager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Götte Baumaschinen – Baugeräte GmbH | Am Sälzerhof 4 | 34123 Kassel
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht “Cd” für Cadmium, “Pb” steht für Blei, und “Hg” für Quecksilber.
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